Für eine starke Wirtschaft und gute Mobilität in Deutschland sind eine funktionierende und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur unerlässlich. Straßen, Wasserwege und Schienennetze müssen kontinuierlich instandgehalten werden. Es kann deshalb nicht sein, dass Bau und Planung von Infrastrukturprojekten in Deutschland teils noch immer Jahrzehnte dauern. Die neue Köhlbrandbrücke in Hamburg soll etwa erst in den 2040er-Jahren fertig sein, weitere Projekte wie die Fehmarnbeltquerung oder Stuttgart 21 ließen sich anführen. Wenn Deutschland als Industrieland international wettbewerbsfähig bleiben möchte, kann es so nicht weitergehen.
Von der unionsgeführten Bundesregierung wurden deshalb bereits mehrere Gesetze zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten verabschiedet. Ich kämpfe dafür, dass dieser Weg weiter gegangen wird.
Eine der größten Infrastruktur-Bremsen ist dabei das Verbandsklagerecht. In Deutschland, mit seinen hohen Umweltstandards und einer konsequenten Rechtsprechung, hat sich daraus eine regelrechte Klageindustrie zur Verhinderung neuer Infrastrukturvorhaben entwickelt. Einige Verbände und deren gut bezahlte Geschäftsführungen leben fürstlich davon, dass sie mit aufsehenerregenden Klagen Spenden und andere Zuwendungen einwerben. Da das Verbandsklagerecht detailliert auf europäischer Ebene geregelt ist, lässt es sich aber kaum an derartige Problematiken anpassen. Um seinen Missbrauch einzugrenzen, muss das Verbandsklagerecht daher auf Bundesebene weitestmöglich eingeschränkt werden. Mittelfristig muss das Ziel sein, die europäische Verbandsklagerichtlinie abzuschaffen, um auf nationaler Ebene passende Regelungen treffen zu können.
Auch jenseits von Verbandsklagen wird unser umfangreiches Planungsrecht häufig dazu missbraucht, rechtmäßige und dringend benötigte Infrastrukturprojekte vor der eigenen Haustür mit ständig neuen Klagen immer weiter zu verzögern und die Kosten explodieren zu lassen. Wir sind zu Recht stolz darauf, dass in Deutschland jeder Einzelne effektiven Rechtsschutz vor einem übergriffigen Staat genießt. Wenn aber beispielsweise eine neue Autobahn nach teurer, jahrelanger und abgeschlossener Planung doch noch gerichtlich gestoppt werden kann, weil plötzlich irgendwo ein Exemplar einer seltenen Tier- oder Pflanzenart entdeckt wurde, läuft etwas schief. Dieser Entwicklung gilt es, mit Stichtagsregelungen einen Riegel vorzuschieben: Einmal muss die für ein Projekt geltende Rechtslage zu einem bestimmten Datum unabänderlich gelten. Zum Zweiten dürfen neue Einwendungen gegen ein Projekt nur noch innerhalb einer Frist vorgebracht werden (sogenannte Präklusionsregel). Damit würde auch den Planungsbehörden die Arbeit erleichtert.
Darüber hinaus muss an vielen weiteren Stellschrauben unseres Planungsrechts gedreht werden. Etwa wird man bei den meisten Ersatzbauten auf aufwendige neue Planfeststellungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichten können. Um Verwaltungsabläufe konsequent zu digitalisieren, muss vorgeschrieben werden, dass wichtige Verfahrensschritte wie Auslegungen nur noch im absoluten Ausnahmefall analog durchzuführen sind. Vom sogenannten vorzeitigen Baubeginn, bei dem bereits mit dem Bau begonnen werden kann, wenn ein positiver Abschluss des Planungsverfahrens wahrscheinlich ist, muss leichter Gebrauch gemacht werden können. Und es braucht sogenannte Genehmigungsfiktionen, die dazu führen, dass Projekte automatisch genehmigt sind, wenn ein Antrag nach einer gewissen Zeit von der zuständigen Behörde noch nicht beschieden wurde.
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Infrastrukturprojekte schneller umsetzen – für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland.