Ob entlang der Alster oder an einer S-Bahn-Station, Elektroroller sind nicht mehr aus dem Straßenbild wegzudenken. So sinnvoll die Elektroroller sein können, so problematisch sind die aktuellen politischen Rahmenbedingungen in Hamburg: Die kleinen Fahrzeuge werden häufig achtlos abgestellt und sind insbesondere für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte eine Gefahrenquelle. Bis heute fehlt es seitens der Stadt Hamburg an einem Konzept, wie die Fahrzeuge in den städtischen Raum integriert werden können. Die Sharing-Anbieter nutzen den knappen öffentlichen Raum, ohne dass sie eine entsprechende Lizenz beantragen müssen. Auch Abgaben zahlen sie nicht. Dies ist in keiner anderen Branche erlaubt. Jeder Gastronom und jeder Einzelhändler ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raums zu erwerben.

Wir als CDU sind an dieser Stelle der Ansicht, dass das Gleichbehandlungsprinzip gemäß Artikel 3 GG verletzt wird und nicht weiter ignoriert werden darf.

Es gibt rund 7.000 E-Roller in der Hansestadt. Das sind 3.000 mehr als noch im Sommer 2019, eine Steigerung von 75 Prozent. Zwar gibt es seitens der Verkehrsbehörde vereinzelte Pilotprojekte wie im Schanzenviertel oder in Mitte, um ausgewiesene Abstellflächen zu schaffen, aber sie reichen bei weitem nicht aus, um dem Durcheinander auf den Hamburger Straßen Herr zu werden. Die Stadt Paris geht sogar so weit und entsorgt falsch abgestellte E-Scooter als Sperrmüll.

Leider sieht der rot-grüne Senat noch nicht die Notwendigkeit, hamburgweit gesonderte Parkzonen für Elektroroller einzurichten, um die Gefahren einzudämmen und zur Ordnung des öffentlichen Raums beizutragen. Es fehlt schlichtweg an einem städtischen Integrationskonzept für die Elektroroller. Auch ist das freiwillige Einlenken der sechs Sharing-Anbieter in Hamburg unzureichend. Vielmehr müssen sie wie in anderen europäischen Städten dazu verpflichtet werden, eine Lizenz für die Nutzung des öffentlichen Raums zu beantragen und ihre Gebühren zu bezahlen. Nur dann kann das Problem auf unseren Gehwegen gelöst werden. Bereits bei der Straßenzulassung der E-Scooter vor zwei Jahren forderte die CDU die Einrichtung von festen Abstellzonen.

Forderungen von Christoph Ploß, Hamburger Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Hamburger CDU und Richard Seelmaecker, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft:

1.    Die Stadt Hamburg soll neue Flächen zum Abstellen schaffen und feste Abstellzonen für E-Roller einrichten;
2.    das ordnungswidrige/behindernde Abstellen auf Gehwegen muss schärfer sanktioniert und mit mehr Ordnungskräften kontrolliert werden. Für wiederholte Vergehen soll den Kunden die Lizenz für ein Jahr entzogen werden; zugleich sollen alle Hamburger Sharing-Anbieter die Regelung einführen, dass jeder Kunde nach der Rückgabe des E-Rollers ein Foto zu machen hat, wie und wo das Fahrzeug abgestellt wurde;
3.    das unerlaubte Abstellen muss technisch unterbunden werden und lokal begrenzt sein, indem Parkverbotszonen ähnlich wie beim Carsharing ausgeweitet werden.
4.    das Bußgeld für das Fahren auf dem Gehweg muss auf 55 Euro erhöht werden. Gleiches muss für das unerlaubte Mitnehmen einer zweiten Person und wir fordern harte Strafen gegen das Reinwerfen in Gewässer;
5.    es sollen Jahreslizenzen für die Sharing-Anbieter vergeben und die Zahl der Roller-Höchstgrenze im Ring 2 festgeschrieben werden;
6.    temporäre Abstellverbotszonen ausrufen, um Unfälle unter Alkoholeinfluss zu verhindern.

Hintergrundinformationen:
Die Bilanz für Elektroroller sieht nach zwei Jahren nicht gut aus: Sie werden immer mehr zum Verkehrsrisiko und für viele Fußgänger sind sie bereits ein großes Ärgernis. Die Statistik für Deutschland zeigt, die Zahl der Verkehrsdelikte und Unfälle steigt und so leider auch die Zahl der Toten. 5 Tote und nahezu 2.200 Verletzte gab es allein im letzten Jahr, darunter fast 400 Schwerverletzte. Über ein Drittel der verunglückten E-Roller-Fahrer waren jünger als 25 Jahre. Alkoholeinfluss ist die häufigste Unfallursache.
In Hamburg kam es in 2020 160 erfasste Personenschäden, 10 davon mit schweren Verletzungen. Für das erste Quartal 2021 hatten bereits fast 30 Fahrer einen Unfall in Hamburg, eine Person verletzte sich schwer. Das ist 60 Prozent mehr als noch im gleichen Zeitraum ein Jahr zuvor.