Sehr geehrte Damen und Herren,
heute gab es eine gute Nachricht für die Leistungsgerechtigkeit in Deutschland: Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt erhalten! Das geplante Gesetz der Ampelkoalition behält zwar den Namen „Bürgergeld“, hat aber mit den ursprünglichen Plänen von SPD, Grünen und FDP kaum noch etwas zu tun. Vor allem ist es nun nicht mehr möglich, trotz eines Vermögens von deutlich über 100 000 Euro Arbeitslosengeld zu erhalten. Künftig wird es zudem weiterhin finanzielle Konsequenzen haben, wenn man beispielsweise ein Arbeitsangebot ausschlägt.
Übrig geblieben ist im Wesentlichen eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 1. Januar 2023 um rund 50 Euro. Dafür hatte sich auch die CDU von Anfang an eingesetzt. Denn ansonsten würden die Sätze erst in frühestens einem Jahr an die Inflation angepasst. Da die Inflation ärmere Menschen besonders stark belastet, wäre dies angesichts der teils zweistelligen Inflationsrate unverantwortlich.
Mit diesem Erfolg wurde vor allem erreicht, dass es sich auch in Zukunft eher lohnt, zu arbeiten, als Arbeitslosengeld zu beziehen.
Herzliche Grüße
Ihr