Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Das Landgericht Hamburg hat eindeutig bestätigt, dass meine Kritik an der skandalösen Position von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gegenüber der russischen Aggressionspolitik zulässig war. Vor Kurzem hatte Manuela Schwesig per Anwaltsschreiben versucht, eine in der Sendung „Markus Lanz“ getätigte Aussage bezüglich der Pipeline „Nord Stream 2“ verbieten zu lassen. Nicht zuletzt der russische Einmarsch in die Ukraine hat noch einmal besonders deutlich gemacht, dass die Kritik an Manuela Schwesigs Haltung zu Russland mehr als berechtigt war und ist. Es war richtig, sich von ihren juristischen Winkelzügen nicht einschüchtern zu lassen. Auch aus dem Wahlkreis hat mich in diesen Tagen große Unterstützung erreicht, über die ich mich sehr gefreut habe und für die ich mich bei Ihnen bedanken möchte.

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Herzliche Grüße

Ihr

Christoph Ploß