Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland dauern häufig zu lange. Das gilt insbesondere für große Infrastrukturprojekte wie die Elbvertiefung, den Ausbau des Fernstraßennetzes oder den Ausbau des Schienennetzes im Fern- und Nahverkehr. Bei solchen Infrastrukturprojekten vergehen von der Planung bis zum Baubeginn häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte.
Der Hauptgrund hierfür ist das geltende Planungsrecht, das den Herausforderungen der Gegenwart nicht mehr gerecht wird, zum Beispiel durch immer neue planungs- und umweltrechtliche Anforderungen, die auch bei laufenden und längst genehmigten Projekten berücksichtigt werden müssen.
Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, habe ich zusammen mit meinen Kollegen Carsten Linnemann (Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU), Patrick Schnieder (Bundestagsabgeordneter), Hendrik Wüst (Verkehrsminister Nordrhein-Westfalen) und Paul Ziemiak (CDU-Generalsekretär) einen 11-Punkte-Plan für schnelleres Bauen in Deutschland veröffentlicht. Ziel ist es, durch eine Überarbeitung des Planungsrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung und den Bau von Infrastrukturprojekten so anzupassen, dass wichtige Vorhaben wie der dringend benötigte Ausbau des Hamburger Schienenknotens oder ein funktionierendes Autobahnnetz in der Hamburger Metropolregion schneller verwirklicht werden können.
Die konkreten Forderungen umfassen die Verfahrensbeschleunigung und die Modernisierung von Beteiligungsverfahren ebenso wie eine Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Infrastrukturvorhaben. Zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten zudem ausschließlich durch projektbezogene Maßnahmengesetze, die der Deutsche Bundestag final beschließt, genehmigt werden. Dort, wo es möglich ist, sollten Planungsgenehmigungsverfahren anstelle von aufwendigen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden – etwa bei reinen Ersatzbauten für Straßenbrücken, die planungsrechtlich derzeit nicht wie Instandsetzungen, sondern wie Neubauten behandelt werden. Auch sollte das Verbandsklagerecht auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden, damit Umweltverbände nur dann gegen Infrastrukturvorhaben klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind.
Um diese und weitere Vorschläge zur Verkürzung der Abläufe im Planung- und Genehmigungsrecht umsetzen zu können, müssen wir auch die Vorteile der Digitalisierung nutzen, ausreichend Personal in den Planungs- und Genehmigungsbehörden einsetzen und die legitimen Interessen der Bürger durch eine professionelle Verfahrenskommunikation frühzeitig einbinden.
Ganz grundsätzlich sollten zukünftig bei der Verabschiedung von Umwelt- und Naturschutzregelungen auf europäischer Ebene stärker die möglichen Auswirkungen auf Belange von Mobilität und Logistik berücksichtigt werden, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.
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