8-Punkte-Plan

Wenn Finanztransaktionssteuer, dann zukunftsgerecht und fair: Kleinanleger verschonen, Aktienkultur stärken, Hochfrequenzhandel eindämmen, europäische Lösung forcieren

Mit dem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, die im „europäischen Kontext“ gestaltet werden soll. Der Grundgedanke und das Versprechen bei der Einführung der Finanztransaktionssteuer waren damals, dass die Finanztransaktionssteuer nicht Kleinanleger belasten dürfe, sondern Hochfrequenzhändler, Hedgefonds und spekulative Anleger.

Damit sollte die Finanztransaktionssteuer zum einen diejenigen an den Kosten der Finanzkrise vor zehn Jahren beteiligen, die eine Mitverantwortung dafür tragen, und zum anderen Spekulationen an den Finanz- und Aktienmärkten für die Zukunft eindämmen. Kleinanleger hingegen sollten nicht zusätzlich durch eine Aktiensteuer belastet werden.

Das nun vorgelegte SPD-Konzept von Finanzminister Olaf Scholz zur Finanztransaktionssteuer erreicht diese Ziele nicht. Es ist sozial ungerecht, setzt Fehlanreize durch die fortgesetzte Privilegierung von Fremdfinanzierung und schadet so der langsam wachsenden Aktienkultur in Deutschland, die wir mit Blick auf die Altersvorsorge der Deutschen stärken, nicht schwächen sollten. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dürfen wir nicht zulassen, dass zur Finanzierung der Grundrente genau die langfristig ausgerichteten Kleinanleger geschröpft werden, die mit ihrem hart erarbeiteten Lohn in Aktien investieren wollen, um für ihr Alter vorzusorgen. Bei der Finanztransaktionssteuer ist daher sicherzustellen, dass Kleinanleger nicht belastet werden. Zudem darf die Steuer keinen Beitrag dazu leisten, die Verschuldung von Unternehmen zu fördern. 2

Ein weiterer wichtiger Punkt, der bisher in der öffentlichen Debatte untergegangen ist: Der Kauf von Staatsanleihen ist nach den Vorstellungen von Olaf Scholz von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen. Das bedeutet: Es würden beim Scholz-Modell Anreize zur Staatsverschuldung gesetzt, und die private Altersvorsorge würde damit weiter erschwert.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die Fraktion für die Soziale Marktwirtschaft. Wir tragen dafür Sorge, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt. Nur so werden wir Zukunftsinvestitionen und Sozialleistungen weiterhin finanzieren können. So wie Olaf Scholz die Finanztransaktionssteuer plant, wird sie dem deutschen Wirtschaftsstandort und insbesondere dem Finanzplatz Frankfurt am Main schaden. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb vor, dass eine solche Steuer nur im „europäischen Kontext“ in Betracht kommt. Gerade mit Blick auf den sich abzeichnenden Brexit müssen solche Pläne dabei auch in die Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich, aber auch zur Schweiz, einfließen. Wir dürfen nicht sehenden Auges unsere eigenen Finanzmärkte im internationalen Vergleich schwächen.

8-Punkte-Plan:

1. Die Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer soll unter Verschonung von Altersvorsorgeprodukten und Kleinanlegern im europäischen Kontext erfolgen.

2. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Kleinanleger und sämtliche Aktientransaktionen, die zum Zwecke der Altersvorsorge getätigt werden, europaweit von jeglicher Besteuerung verschont werden.

3. Für Kleinanleger ist generell ein Freibetrag für den Handel mit Aktien vorzusehen, z.B. pauschaliert durch eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags für die von der Steuer betroffenen Anlageprodukte.

4. Level playing field: Der Handel mit Anleihen, insbesondere auch mit Staatsanleihen, darf bei der Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer nicht steuerlich privilegiert werden, um eine einseitige Belastung von Unternehmen (insbesondere der Eigenkapitalseite) zu verhindern.

5. Um die Stabilität der Finanz- und Aktienmärkte zu verbessern, soll geprüft werden, ob der Hochfrequenzhandel durch Einführung von Mindesthaltefristen begrenzt werden kann.

6. Eine Doppelbesteuerung beim Handel mit Aktien muss ausgeschlossen werden (z.B. beim Kauf von ETFs durch Kleinanleger).

7. Eine Beschränkung der Finanztransaktionssteuer auf Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro Börsenwert haben, trifft besonders die Kleinanleger. Denn gerade umsatzstarke, große Unternehmen bieten Stabilität am Finanzmarkt und gehören deshalb zu einem risikoausgewogenen Portfolio.

8. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist vor diesem Hintergrund mit einem Programm zu verknüpfen, das das Aktiensparen für Kleinanleger attraktiv macht, da andere Geldanlage-Produkte gerade in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend als private Elemente der Altersvorsorge unattraktiv sind.